Behandlungskonzept Patienten

Einweiser

Einweiser

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie einen Patienten behandeln von dem Sie denken, er könnte von einem stationären Aufenthalt in der Felsenland Klinik profitieren, dann möchten wir Ihnen hier einige Informationen zur weiteren Vorgehensweise geben. Ein stationärer Aufenthalt ergänzt und unterstützt die ambulante Therapie, die nach dem stationären Aufenthalt übergangslos weitergeführt werden sollte.
Die stationäre Behandlung hat eine sehr hohe Therapiedichte und ist nicht zuletzt durch das Miteinander vieler Patienten und die damit verbundene Auseinandersetzung mit den eigenen Problemen sehr intensiv. Der Tagesablauf ist durchstrukturiert und das Therapiekonzept baut aufeinander auf, bietet aber im Gegenzug auch noch genügend Freiräume um für sich selbst zu sein und das Erlebte zu verarbeiten.

Stationäre Aufnahme
Zur stationären Aufnahme benötigen die Patienten eine Einweisung (Verordnung zur stationären Behandlung) die nicht älter als 4 Wochen sein sollte. Bitte achten sie darauf, dass die Einweisung alle vordiagnostizierten Diagnoseschlüssel nach der ICD 10 enthält, da diese Diagnosen als Einweisungsdiagnosen an die Krankenkassen weitergeben werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die Kosten der stationären Behandlung übernimmt sowohl die gesetzliche-, als auch die private Krankenversicherung. Nach der stationären Aufnahme in der Felsenland Klinik kümmert sich unser Patientenmanagement um die Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse. Eine Abklärung der Kostenübernahme im Vorfeld der stationären Behandlung ist nicht notwendig.

Entlassbericht/ Behandlungsbefunde
Die Felsenland Klinik schickt die Entlassberichte in der Regel nur an ihre Patientinnen und Patienten, damit sie den Bericht selbst an die behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten ihres Vertrauens weiterleiten können. Die Felsenland Klinik kann diesbezügliche Anfragen von Behörden, Versicherungen und behandelnden Personen nur beantworten, wenn eine Entbindung der Patientin/ des Patienten von der Schweigepflicht vorliegt. 

Ambulante Weiterbehandlung
Basierend auf dem Kurzentlassbericht, sowie den Entlassbericht sollte die ambulante Behandlung bei Ihnen nahtlos an die stationäre Behandlung in der Felsenland Klinik anschließen.

Zusammenarbeit
Wenn Sie als Einweiser die Felsenland Klinik einmal kennenlernen möchten, bzw. darüber nachdenken zum ersten Mal einen von ihnen betreuten Patienten in unsere Klinik einzuweisen, dann können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Um sich ein Bild von unserer Arbeit zu machen, bieten wir Ihnen an, uns einmal zu besuchen um sich vor Ort, zum einen von unserem Konzept zu überzeugen und zum anderen die Klinik zu besichtigen, um sich einzufühlen in das hier herrschende, therapeutische Klima. Wir haben die Hospitation in unserem Hause bei der Landesärztekammer als Fortbildung angemeldet und können hierfür auch Fortbildungspunkte vergeben.
Weiterhin bieten wir Ihnen an, einen telefonischen Termin mit einem unserer Therapeuten zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Gesprächs können Sie sich mit uns über die verschiedensten therapeutischen Sachverhalte austauschen, aber sich auch einfach eine weitere Meinung zu einem besonderen Problem einholen.
Gerne möchten wir die Zusammenarbeit mit Ihnen im Interesse unserer gemeinsam betreuten Patienten so intensiv wie möglich gestalten. Wir sind stets bemüht, die Entlassbriefe zeitnah und in der entsprechenden Ausführlichkeit an Sie zu versenden. Sollten Sie doch einmal Diskussionsbedarf haben, dann rufen Sie uns an.
Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen unter:

Kontaktaufnahme 06391/913-100